
Es ist unbestritten, dass ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement eine sehr große Bedeutung für unsere Gesellschaft hat. Viele Organisationen leisten wichtige Beiträge für das Gemeinwohl und werden daher zurecht steuerlich begünstigt, sofern sie die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit gemäß § 52 AO erfüllen. Über die Gemeinnützigkeit einer Tätigkeit und ihren Beitrag für die Allgemeinheit kann es unterschiedliche Meinungen geben. In einigen Fällen führen die Entscheidungen der Finanzbehörden auch zu kontroversen Debatten, wie bei den von Ihnen genannten Beispielen Changeorg und Campact oder auch bei Attac.