Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet jährlich weit über 10.000 Petitionen. Um dies gewährleisten zu können, gibt es ein paar Grundregeln des Petitionswesens, die zwar eine Veröffentlichung einer Petition verhindern können aber gleichzeitig ihre Bearbeitung weiter ermöglichen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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