(...) Auf die spezielle Situation von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen – wie Opfer von sexueller Gewalt, Folteropfer und Betroffenen von Menschenhandel sowie Kinder und Kranke – muss im Asylverfahren und bei der Unterbringung und Versorgung Rücksicht genommen werden. Dies setzt zunächst voraus, dass die Verfahren so gestaltet sind, dass die besondere Schutzbedürftigkeit überhaupt erkannt wird. (...)
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