Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.
Klar ist für uns Grüne: Unser Rentensystem muss weiterentwickelt werden, damit es auch künftig gute Renten sichert und Altersarmut wirksam verhindert.
Angesichts der steigenden Lebenserwartung ist es wichtig, die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rente im Blick zu behalten.

