Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Luise Amtsberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Antje D. •

Frage an Luise Amtsberg von Antje D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Amtsberg,

Sie haben sicherlich auch den Medien entnehmen können, wie sich Abgeordnete der AFD, namentlich Maier, von Storch und Weidel so diskriminierend über Menschen aus dem Ausland, bzw. im Falle Maier rassistisch geäußert haben, dass Strafverfahren, Petitionen zu Strafverfahren eingeleitet wurden bzw. im Gange sind. Sämtliche hier genannten Abgeordneten wurden sogar von den sozialen Netzwerken sanktioniert. Mich würde interessieren, wie Sie sich zu diesen Vorgängen verhalten werden:
1.) Werden Sie persönlich selbst Anzeigen zur Strafverfolgung initiieren?
2.) Werden Sie persönlich zwecks Ermöglichung der Strafverfolgung Anträge auf Aufhebung der Abgeordneten - Immunität stellen?
3.) Werden Sie persönlich entsprechende Anträge unterstützen?
Danke für eine schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Antje Galuschka

Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau D. G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Engagement gegen Rassismus. Die AfD ist eine rassistische, rechtspopulistische, in Teilen offen rechtsextreme Partei. Immer wieder fallen ihre Mitglieder durch verbale Entgleisungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf. Es gibt mittlerweile unzählige derartiger Zitate, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Das gilt auch für die jüngsten Äußerungen von Maier, Weidel und von Storch.

Zum Thema Strafanzeigen:
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wenn dort strafrechtlich relevante Inhalte geäußert werden, etwa Volksverhetzung und Holocaustleugnung, sind diese anzuzeigen und zu löschen. Ich begrüße die Sanktionen in den sozialen Medien als ein wichtiges Signal gegen Rassismus im Netz. Die meisten Tweeds sind jedoch zwar widerwärtig, aber nicht juristisch verboten. Deshalb lässt sich mit Strafanzeigen und repressiven Maßnahmen allein das Problem niemals lösen.
Inzwischen sind laut Staatsanwaltschaft mehrere Hundert Anzeigen eingegangen. Das finde ich positiv, es zeigt, dass viele Menschen solche menschenverachtenden Haltungen strikt ablehnen. Die Untersuchungen der Behörden sind bereits angelaufen. Ich persönlich werde daher nicht eine weitere Anzeige schalten, sondern konzentriere mich als Abgeordnete auf die politische Auseinandersetzung mit den rassistischen Meinungen und Tendenzen in der AfD.
Mir ist zudem bewusst, dass man nie alle Personen verklagen kann, die solche Meinungen teilen und weiterverbreiten. Hass und Hetze wird es im Internet leider immer geben. So rief Alexander Gauland zum Beispiel bereits alle Nutzer sozialer Medien auf, die gelöschten Kommentare von Frau von Storch "immer und immer wieder zu veröffentlichen". Außerdem plustert sich die AfD bei solchen Anlässen gern als unterdrückte Kämpferin für die Meinungsfreiheit auf, wettert gegen "Zensur" und festigt damit ihr eigenes Lager. Hier müssen wir sie immer wieder argumentativ entlarven und mit demokratischen Positionen gute eigene Angebote machen. Mir ist auch eine Stärkung der Medienkompetenz, besonders von Jugendlichen, sehr wichtig, damit diese rechte Propaganda erkennen und für demokratische Werte einstehen lernen.

Zum Thema Immunität:
Abgeordnete des Bundestags sind durch parlamentarische Immunität vor Strafverfolgung geschützt. Zur Aufhebung der Immunität gibt es ein geregeltes Verfahren, das nicht von politischen Anträgen einzelner Abgeordneter abhängt.
Besteht der Verdacht, dass ein Bundestagsabgeordneter gegen ein Gesetz verstoßen hat, darf die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermitteln. Das muss sie vorab dem Bundestagspräsidenten mitteilen. Wenn Polizei und Justiz ihre Ermittlungen beendet haben und Anklage gegen den Abgeordneten erheben wollen, muss das Parlament vorher dessen Immunität aufheben.
Für den ordnungsgemäßen Ablauf gibt es den Immunitätsausschuss des Bundestags, der in den Einzelfällen prüft und der Aufhebung der Immunität widerspricht oder nicht. Gegebenenfalls unterbreitet der Ausschuss eine Beschlussempfehlung, auf deren Grundlage der Bundestag seine Entscheidung trifft. Ich würde im Plenum einem Antrag zur Aufhebung der Immunität wegen der besagten Tweeds zustimmen.
Den Ablauf zum Aufheben der Immunität können Sie in diesem Beschluss nachlesen: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage6/245194

Für weitere Rückfragen bzw. Kritik und Anregungen stehen mein Team und ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

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Luise Amtsberg
Mitglied des Deutschen Bundestages
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

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