
(...) Wie ich in meiner ersten Antwort ja bereits detailliert ausgeführt habe, bin ich der Meinung, dass ein grundsätzliches, von Ihnen vorgetragenes Misstrauen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht und seiner Richterinnen und Richter nicht angebracht ist und eine Begründungspflicht bei Nichtannahmen aus meiner Sicht keine Stärkung, sondern vielmehr eine Schwächung des Gerichts und unserer Rechtsstaatlichkeit zur Folge hätte. (...)