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Konstantin von Notz
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Thomas H. •

Wie interpretieren Sie mit Blick auf d. Ereignisse in d. Ukraine die u.g. Aussagen gegenüber Schewardnadse : " .. dass d. Zuständigkeit oder Truppen der NATO nicht nach Osten vorrücken würden. u.a.m.

https://nsarchive.gwu.edu/briefing-book/russia-programs/2017-12-12/nato-expansion-what-gorbachev-heard-western-leaders-early

Quelle. US-Außenministerium, FOIA 199504567 (National Security Archive Flashpoints Collection, Box 38)

"..enthält die offizielle Version des Außenministeriums der Zusicherungen von Außenminister Baker an den sowjetischen Außenminister Schewardnadse kurz vor dem formellen Treffen mit Gorbatschow am 9. Februar 1990 eine Reihe aufschlussreicher Formulierungen.

Darüber hinaus sagt Baker dem sowjetischen Außenminister: Ein Deutschland, das fest in einer veränderten NATO verankert ist – damit meine ich eine NATO, die viel weniger eine militärische Organisation ist, sondern viel mehr eine politische – hätte keinen Bedarf an unabhängiger Fähigkeit. Es müsste natürlich wasserklare Garantien geben, dass die Zuständigkeit oder Truppen der NATO nicht nach Osten vorrücken würden. Und das müsste so geschehen, dass es Deutschlands Nachbarn im Osten zufriedenstellt."

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage und das Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich gefreut. 

Das Narrativ eines „gebrochenen Versprechens“ des Westens oder einer „Einkreisung“ Russlands durch die NATO-Osterweiterung wird nicht nur von Wladimir Putin und anderen russischen Vertreterinnen und Vertretern immer wieder vorgetragen. Hierzulande wird dieses Narrativ immer wieder auch von Vertreterinnen und Vertretern aus Reihen der AfD, BSW und auch Teilen der Linken verwendet.

Richtig ist: Die Europäische Union und die NATO haben ein überragendes Interesse, dass Russland als starker Partner und auf Grundlage gemeinsamer Prinzipien zur Sicherung der europäischen Friedensordnung beiträgt. Sie haben daher seit dem Ende der Sowjetunion das Ziel einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Russland verfolgt. So haben die EU und Russland 1997 ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen geschlossen und 2005 die Schaffung von vier gemeinsamen Räumen vereinbart. 

Zudem hat die EU Russland eine Modernisierungspartnerschaft angeboten, die Russland bei der Bewältigung wichtiger Herausforderungen in Schlüsselbereichen, wie bspw. wirtschaftliche Innovation oder eine moderne Sozialpolitik, unterstützen soll. Auch die NATO hat sich um den Aufbau eines engen Netzwerks partnerschaftlicher Beziehungen bemüht und mit dem "NATO-Russlands-Rat" ein Forum für einen engen Austausch geschaffen. Dieser partnerschaftliche und kooperative Ansatz fand seinen Ausdruck auch in der intensiven Unterstützung des russischen Beitritts zu Organisationen wie den G7, dem Europarat und der Welthandelsorganisation.

Richtig ist auch, dass es nach Auffassung der Mehrzahl der hierzu arbeitenden Historikerinnen und Historikern in Bezug auf die Aufnahme weiterer osteuropäischer Staaten in die NATO keine verbindlichen Regelungen gab oder gibt. Eine Zusage der NATO als Organisation - d.h. einen Beschluss durch Zustimmung jedes einzelnen Mitglieds, dass die NATO keine neuen Mitglieder aus Osteuropa aufnimmt, - hat es nie gegeben. Der „Warschauer Pakt“ wurde zudem erst am 1. Juli 1991 offiziell aufgelöst, so dass sich diese Frage nicht unmittelbar stellte, wie auch der frühere sowjetische Präsident Gorbatschow im Herbst 2014 selbst unterstrich.

Allerdings hatten bereits 1975 die Sowjetunion, die USA, Kanada sowie die Mehrzahl der europäischen Staaten die so genannte "Helsinki-Schlussakte" unterschrieben, die das Recht auf freie Bündniswahl garantiert. Das Prinzip der freien Bündniswahl wurde dann in der NATO-Russland-Grundakte von 1997, die zwei Jahre vor der ersten Erweiterungsrunde stattfand, bekräftigt. Auch 2002 wurde mit Schaffung des "NATO-Russland-Rats" erneut die Zusammenarbeit zwischen der Allianz und Russland vertieft – zwei Jahre vor der zweiten Erweiterungsrunde. Die Erweiterung der NATO verlief daher parallel zu einer Vertiefung der Zusammenarbeit mit Russland.

Auch als Grüne betonen wir, dass jeder souveräne Staat das Recht hat, seine Bündnisse selbst zu wählen. Demnach ist die russische Forderung nach Einflusssphären strikt abzulehnen. Wir befürworten die euroatlantische Integration der Ukraine und unterstützen deren Weg in Richtung einer EU- und NATO-Mitgliedschaft. 

Mit besten Grüßen nach Böhlen! 
Konstantin v. Notz

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