Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz, sind Sie - als "BT-Kirchenbeauftragter" - dafür, das Embryonenschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. dem Adoptionsvermittlungsgesetz) einzuschränken/abzuschaffen ?
Embryonenschutzgesetz (ESchG): Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG ist es Ärzten untersagt, eine künstliche Befruchtung bei einer Frau vorzunehmen, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen. Auch die Eizellspende ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG in Deutschland verboten.
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG): Nach § 13c AdVermiG ist die Vermittlung von Ersatzmüttern (Leihmüttern) untersagt. Wer gewerbsmäßig vermittelt, handelt strafbar.
Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,
würden Sie unterstützen, dass KÄUFER, die sich in den USA (oder anderen Drittländern) über eine Leihmutter ein Baby für GELD KAUFEN - und dieses dort legal GEKAUFTE Baby in die BRD überführen/einbürgern wollen - in der BRD bestraft werden ?
Welche Position vertreten Sie - als Ansprechpartner der Kirchen - zu Baby-KAUF ?
MfG
Michael P.

