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Konstantin von Notz
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Frage von Michael P. •

Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz, sind Sie - als "BT-Kirchenbeauftragter" - dafür, das Embryonenschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. dem Adoptionsvermittlungsgesetz) einzuschränken/abzuschaffen ?

Embryonenschutzgesetz (ESchG): Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG ist es Ärzten untersagt, eine künstliche Befruchtung bei einer Frau vorzunehmen, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen. Auch die Eizellspende ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG in Deutschland verboten.

Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG): Nach § 13c AdVermiG ist die Vermittlung von Ersatzmüttern (Leihmüttern) untersagt. Wer gewerbsmäßig vermittelt, handelt strafbar.

https://www.frauenheldinnen.de/themen/leihmutterschaft/leihmutterschaft-durch-die-hintertuer-der-fall-hendrik-streeck-und-die-glaubwuerdigkeit-des-rechts/

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,

würden Sie unterstützen, dass KÄUFER, die sich in den USA (oder anderen Drittländern) über eine Leihmutter ein Baby für GELD KAUFEN - und dieses dort legal GEKAUFTE Baby in die BRD überführen/einbürgern wollen - in der BRD bestraft werden ?

Welche Position vertreten Sie - als Ansprechpartner der Kirchen - zu Baby-KAUF ?

MfG
Michael P.

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