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Konstantin von Notz
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Frage von Michael P. •

Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz, sind Sie - als "BT-Kirchenbeauftragter" - dafür, das Embryonenschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. dem Adoptionsvermittlungsgesetz) einzuschränken/abzuschaffen ?

Embryonenschutzgesetz (ESchG): Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG ist es Ärzten untersagt, eine künstliche Befruchtung bei einer Frau vorzunehmen, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen. Auch die Eizellspende ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG in Deutschland verboten.

Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG): Nach § 13c AdVermiG ist die Vermittlung von Ersatzmüttern (Leihmüttern) untersagt. Wer gewerbsmäßig vermittelt, handelt strafbar.

https://www.frauenheldinnen.de/themen/leihmutterschaft/leihmutterschaft-durch-die-hintertuer-der-fall-hendrik-streeck-und-die-glaubwuerdigkeit-des-rechts/

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,

würden Sie unterstützen, dass KÄUFER, die sich in den USA (oder anderen Drittländern) über eine Leihmutter ein Baby für GELD KAUFEN - und dieses dort legal GEKAUFTE Baby in die BRD überführen/einbürgern wollen - in der BRD bestraft werden ?

Welche Position vertreten Sie - als Ansprechpartner der Kirchen - zu Baby-KAUF ?

MfG
Michael P.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich gefreut! Die Fragen rund um das Embryonenschutzgesetz, das Adoptionsvermittlungsgesetz sowie moderne Formen der Fortpflanzungsmedizin berühren grundlegende ethische, rechtliche und gesellschaftspolitische Aspekte. Als Bundestagsfraktion und Abgeordnete sind wir uns der Verantwortung, die damit einhergeht, bewusst. 

Wir versuchen, möglichst alle Aspekte zu berücksichtigen und Interessen möglich in Ausgleich zu bringen. Unser Ziel ist ein modernes Fortpflanzungsmedizinrecht, das den medizinischen Fortschritt sowie die gesellschaftliche Realität widerspiegelt. Dabei stehen für uns das Kindeswohl, die Selbstbestimmung der beteiligten Personen und der Schutz vor Ausbeutung im Mittelpunkt unserer Überlegungen. 

Eine Kommerzialisierung von Schwangerschaft und Elternschaft lehnen wir ab. Kinder dürfen nicht zur Ware werden, und Frauen dürfen nicht unter wirtschaftlichen oder sozialen Zwängen zu einer Schwangerschaft für Dritte gedrängt werden. Deshalb halten wir insbesondere am Verbot der kommerziellen Leihmutterschaft fest. 

Die Frage, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen deutsche Staatsangehörige im Ausland nach dort geltendem Recht eine Leihmutterschaft in Anspruch genommen haben, ist rechtlich komplex. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg sowie des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg, die richtigerweise das Kindeswohl im Vordergrund stellen, sind dabei zu berücksichtigen. 

Mit besten Grüßen
Konstantin v. Notz

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