Herr von Notz, nach Recherche britischer Medien sind ca. 4.000 deutsche Staatsbürger als Soldaten der IDF am Krieg in Gaza und Libanon beteiligt. Was unternehmen wir als Grüne dagegen?
Sehr geehrter Herr S.
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, Ihr Interesse an meiner Arbeit und Ihr konkretes Anliegen zum StAG. Wenn ich es recht sehe, haben Sie Ihre Frage an mehrere Abgeordnete der grünen Bundestagsfraktion gestellt. Nach kurzer Rückkopplung mit meinen Kolleginnen und Kollegen beantworte ich diese wie folgt:
Zur Einordnung des Sachverhalts ist uns wichtig zu betonen, dass der deutsche Staat mit der Bekanntmachung vom 21.6.2011 eine pauschale Zustimmung für Staatsangehörige aller Staaten der Länderliste nach § 41 Abs. 1 AufenthV erteilt hat. Dies beinhaltet neben Israel Staatsangehörige Australiens, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien, Nordirlands sowie der Vereinigten Staaten von Amerika.
Für uns ist klar, dass Deutschland in jedem dieser Fälle eine Verantwortung für das Handeln deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger trägt, wenn der Vorwurf von Kriegsverbrechen und anderen Straftaten im Raum steht. Hier sehen wir statt einem Verlust der Staatsbürgerschaft andere direktere Einflussmöglichkeiten Deutschlands, Straftaten zu ahnden oder zu verhindern.
Der Verlust der Staatsbürgerschaft ist ein äußerst drastisches Mittel und unterliegt nach Art. 16 GG starken Restriktionen, unter anderem muss er dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen, d.h. geeignet, erforderlich und angemessen sein, um ein verfassungsrechtlich zulässiges Ziel zu erreichen. Insofern stehen wir für gezielte Maßnahmen wie die Stärkung internationaler Gerichtsbarkeit vor dem IStGH oder nach dem Weltrechtsprinzip vor nat. Gerichten.
Mit freundlichen Grüßen nach Wartenhorst!
Konstantin von Notz

