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Antwort 18.03.2024 von Klaus Holetschek CSU

Die Staatsregierung setzt sich daher konsequent in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher und der Eindämmung des Rauschtrinkens.

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Antwort 27.02.2024 von Klaus Holetschek CSU

Dass gesundheitliche Schäden insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt keinesfalls, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken insbesondere für junge Menschen durch eine Legalisierung gefährlich zu verharmlosen.

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Antwort 05.02.2024 von Klaus Holetschek CSU

nach Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.

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Antwort 08.02.2024 von Klaus Holetschek CSU

ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.

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Antwort 06.02.2024 von Klaus Holetschek CSU

Cannabis ist eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge, deren erhebliche körperliche, psychische und soziale Gefahren längst evident sind: