Wie trägt die Abschaffung des Klimaberichts zum Bürokratieabbau bei?
Sehr geehrter Herr Holetschek,
Sie bezeichnen die geplante Abschaffung des jährlichen Klimaberichts als "großen Wurf, mit dem Bayern beim Thema Bürokratieabbau einmal mehr den Takt vorgibt." Und weiter: "Statt Berichte und Kontrollen um ihrer selbst willen, wollen wir mehr Vertrauen, Eigenverantwortung und Augenmaß." [1]
Dazu meine Fragen:
1. Welchen Kosten verursacht der Klimabericht?
2. Wie hoch sind diese Kosten im Vergleich zu den gesamten Bürokratiekosten der Staatsregierung? Kann man hier wirklich von einem "großen Wurf" sprechen?
3. Welche Daten werden nur für den Klimaschutzbericht erhoben und fallen bei seiner Abschaffung weg?
4. Wieso glauben Sie, dass der Bericht nur sich selbst diene? Ignoriert die Staatsregierung ihn bislang?
5. Wie wollen Sie mit weniger Transparenz mehr Vertrauen schaffen?
6. Wie wollen sie mit weniger Daten mehr Eigenverantwortung schaffen? Verantwortung übernehmen kann nur, wer im Bilde ist.

Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen möchte:
1. Welchen Kosten verursacht der Klimabericht?
Die genauen Kosten für die Erstellung sind nicht bekannt. Aber es ist offensichtlich, dass es sich um einen nicht unerheblichen materiellen und personellen Aufwand handelt, der mit der Bereitstellung des Berichts verbunden ist. Die redaktionelle Aufbereitung der Informationen, die grafische Gestaltung, der Druck etc. sollen nun eingespart werden.
2. Wie hoch sind diese Kosten im Vergleich zu den gesamten Bürokratiekosten der Staatsregierung? Kann man hier wirklich von einem "großen Wurf" sprechen?
Der sog. „große Wurf“ besteht nicht darin allein den Klimabericht abzuschaffen. Dies ist ein Baustein von vielen.
Mit seiner Regierungserklärung vom 13. Juni 2024 hat Ministerpräsident Söder das „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm 2030“ vorgestellt. Ziel ist neuer Schwung und weniger Bürokratie, stattdessen Eigenverantwortung des Bürgers und mehr Vertrauen. Die Staatsregierung will das Leben der Menschen in Bayern einfacher machen und dies durch eine Reihe von Modernisierungsgesetzen erreichen, mit denen Stück für Stück das Landesrecht durchforstet und bürokratische Hindernisse abgebaut werden – für ein freies, von den Fesseln der Bürokratie befreites Bayern!
Auch das Vierte Modernisierungsgesetz ist erneut ein Sammelgesetz das die Deregulierungs- und Entbürokratisierungsoffensive der Bayerischen Staatsregierung nahtlos fortsetzt und zahlreiche Entlastungen und Modernisierungen bringt.
3. Welche Daten werden nur für den Klimaschutzbericht erhoben und fallen bei seiner Abschaffung weg?
Der maßgebliche Informationswert des Klimaberichts besteht in der Darstellung aktueller Daten zur Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen. Hierfür wurde inzwischen ein umfassendes und aktuelles Internetangebot aufgebaut und vom Landesamt für Statistik im Auftrag des StMUV gepflegt (https://www.statistik.bayern.de/statistik/bauen_wohnen/klima_luft_treibhausgase/index.html).
Es fallen keine Daten weg – ganz im Gegenteil diese werden fortlaufend aktualisiert und können jeder Zeit abgerufen werden.
4. Wieso glauben Sie, dass der Bericht nur sich selbst diene? Ignoriert die Staatsregierung ihn bislang?
Nein, der Bericht wird und wurde nicht ignoriert, sondern das Verfahren wird modernisiert. Wer glaubt, dass mehr Formulare oder Berichte gleichbedeutend sind mit mehr Umweltschutz, der irrt.
Mit der Streichung der gesetzlichen Verankerung von Berichts- und Evaluationspflichten soll es künftig möglich sein, mit gesundem Menschenverstand und bei gebotenem Anlass Berichte zu erstatten oder Evaluationen durchzuführen, die auch wirklichen Mehrwert bieten. Das bayerische Landesrecht sieht bislang eine Vielzahl gesetzlicher Pflichtberichte vor, die ohne weiteres Hinterfragen angefertigt und erstattet werden: Berichte zur Lehre, zur Lage der Natur, zur Lage und Entwicklung der Forstwirtschaft, zur Arbeit der Kommission zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende, zum Status des Biotopverbunds, zur Anwendung des Lobbyregisters, zu den Tatigkeiten der Beauftragten der Staatsregierung. Die Liste lässt sich fortführen. Diese oft turnusmäßig ausgestalteten Berichtspflichten binden aber in hohem Maße Arbeitskraft bei den Behörden und sind Sinnbild von überbordender Bürokratie – mit dem Gesetzesvorhaben kann künftig wieder flexibel und mit Augenmaß berichtet werden.
5. Wie wollen Sie mit weniger Transparenz mehr Vertrauen schaffen?
Siehe Antworten zu Frage 2 und 3
6. Wie wollen sie mit weniger Daten mehr Eigenverantwortung schaffen? Verantwortung übernehmen kann nur, wer im Bilde ist.
Siehe Antwort zu Frage 3
Lieber Herr W., ich hoffe diese Informationen helfen weiter. Ihnen alles erdenklich Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Holetschek