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Antwort 10.01.2022 von Klaus Holetschek CSU

Eine durchgemachte Infektion und der Nachweis einer hohen Anzahl von Antikörpern schließt nach derzeitigem Kenntnisstand eine COVID-19-Impfung nicht aus

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Antwort 20.12.2021 von Klaus Holetschek CSU

Von einer Privatisierungstendenz kann bei einer Entwicklung im Bereich der öffentlichen Trägerschaft von 71,3 % (2017) zu 70,1 % (2021) nicht die Rede sein

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Antwort 22.12.2021 von Klaus Holetschek CSU

Schwellenwerte für neutralisierende Antikörpertiter, die mit einem Schutz vor erneuter Erkrankung bzw. Infektion assoziiert sind, sind bislang nicht zuverlässig und allgemeingültig etabliert.

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Antwort 21.01.2022 von Klaus Holetschek CSU

Dementsprechend entfällt bei Personen, welche nach Abschluss der Grundimmunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen.

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Antwort 15.12.2021 von Klaus Holetschek CSU

Nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) – beides Rechtsverordnungen des Bundes – ist eine genesene Person in Deutschland als eine asymptomatische Person definiert, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist

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Antwort ausstehend von Klaus Holetschek CSU