
Dementsprechend entfällt bei Personen, welche nach Abschluss der Grundimmunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen.
K. Holetschek
Dementsprechend entfällt bei Personen, welche nach Abschluss der Grundimmunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen.
Nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) – beides Rechtsverordnungen des Bundes – ist eine genesene Person in Deutschland als eine asymptomatische Person definiert, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist
Klar ist aber: eine Impfung ist der beste Schutz gegen einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Corona-Infektion.
Der Abbau bzw. die Verringerung der Kapazitäten der Impfzentren zum Herbst 2021 erfolgte aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses in der Gesundheitsministerkonferenz.
Dabei geht es nicht darum, den Menschen ihre Erholung, Ausgleich, sportliche Betätigung oder das Ausleben ihrer Interessen zu verwehren, sondern darum, dass diese Kontakte so sicher wie möglich stattfinden.