es ist das erklärte Ziel der Staatsregierung, in den Schulen durchgängigen Präsenzunterricht zu ermöglichen.
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K. Holetschek
es ist das erklärte Ziel der Staatsregierung, in den Schulen durchgängigen Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Lt. Angaben des RKI (in seinem wöchentlichen Lagebericht zu COVID-19) können Genesene mit nach STIKO-Empfehlung vervollständigter Impfung weder in den nach IfSG übermittelten Meldedaten noch in den Daten des Impfquotenmonitorings identifiziert werden.
Nach § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) stehen geimpfte Personen im Sinne von § 2 Nr. 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, ab Erhalt der Impfung getesteten Personen gleich.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 11.01.2022 beschlossen, dass auch weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben, entfällt.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 11.01.2022 beschlossen, dass auch weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben, entfällt.
Für alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns gelten die Regelungen der Allgemeinverfügung Isolation bzw. der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gleich.