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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Sandra H. •

Wann werden positive Antikörpertests anerkannt? Es gibt mittlerweile Studien dazu!

Sehr geehrter Herr Holetschek,

der Impfstoffhersteller von Astrazeneca hat mittlerweile entsprechende Studienergebnisse bzgl. Antikörpertests, Antikörpertiterhöhe im Zusammenhang mit prozentualer Schutzwirkung (schwerer Verlauf bei Infektion) gemacht und auch veröffentlicht. Die Schweiz und auch Liechtenstein erkennen dies mittlerweile auch an, sofern der Test in einem von Swissmedic zertifierten Labor durchgeführt wird. Auch ist dort eine Anerkennung der Genesung von mind. 12 Monaten möglich. Haben die Schweiz und auch Liechtenstein anderere wissenschaftliche Erkenntnisse oder geht es hier in Deutschland rein ums Geld und nicht um Gesundheit?

Mit freundlichen Grüßen

Sandra H.

Hier der entsprechende Link:
https://www.mdr.de/wissen/covid-impfung-wie-viel-antikoerper-vor-corona-schuetzen-100.html

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CSU

Sehr geehrte Frau H.,

 

nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) – beides Rechtsverordnungen des Bundes – ist eine genesene Person in Deutschland als eine asymptomatische Person definiert, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist. Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.

 

Hintergrund für diese Regelungen ist folgender: Spezifische Antikörper können eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion nachweisen, erlauben aber aus Sicht des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesministeriums für Gesundheit derzeit keine Aussage über den Immunstatus und den Zeitpunkt der vorherigen Infektion. Schwellenwerte für neutralisierende Antikörpertiter, die mit einem Schutz vor erneuter Erkrankung bzw. Infektion assoziiert sind, sind bislang nicht zuverlässig und allgemeingültig etabliert. Daher ist für Personen mit alleinigem Antikörpernachweis eine Gleichstellung mit genesenen Personen innerhalb von sechs Monaten nach Nukleinsäurenachweis derzeit nicht zulässig.

 

Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) sieht die Datenlage zur Schutzdauer von Personen nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion unter der Delta-Variante als begrenzt und uneinheitlich an. Es gibt keine ausreichenden Hinweise für einen sicheren Schutz vor symptomatischer Reinfektion nach mehr als 6 Monaten. Für einen möglichst sicheren Schutz sollen Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, nach 6 Monaten eine Impfstoffdosis erhalten und in der Regel 6 Monate danach eine Auffrischungsimpfung. Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von 6 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischungsimpfung erhalten. (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/48_21_STIKO_14_Aktualisierung_Begruendung.pdf?__blob=publicationFile)

 

Abgesehen davon liegt gemäß Paul-Ehrlich-Institut (PEI) der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auch dann vor, wenn nach gesichert positivem spezifischem Antikörpertest eine einzelne Impfstoffdosis verabreicht wurde. Voraussetzung ist, dass der Antikörpertest vor der Impfung gegen COVID-19 erfolgt ist. Die labordiagnostischen Befunde müssen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.

 

Eine mögliche Anpassung des Genesenenstatus, abhängig von der fachlichen Einschätzung des RKI, obliegt dem Bund.

 

Liebe Frau H., ich hoffe Ihnen hiermit weiterhelfen zu können. Ihnen alles erdenklich Gute und Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Holetschek

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