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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Eduard M. •

Ich ein hoch ist der Anteil der genesenen jedoch ungeimpften Personen auf den ITS. Bitte nicht drum rum reden sondern konkrete Zahlen liefern!

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Sehr geehrter Herr M.,

 

weder der Impf- noch der Genesenen-Status von Intensivpatienten, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV2 nachgewiesen wurde, werden in den Krankenhausmeldungen über das IVENA-Tool erfasst, sodass auf dieser Datenbasis keine Aussage hierzu getroffen werden kann.

 

Im DIVI-Intensivregister werden die Daten zum Impfstatus seit dem 14. Dezember 2021 zwar erfasst, laut Information auf der Internetseite des DIVI-Intensivregisters gestaltet sich die Abfrage aufgrund der zu berücksichtigen Definitionen je Impfstatus jedoch komplex. Laut DIVI-Intensivregister muss wie bei jeder vorherigen Datenerfassung eine Anfangsphase berücksichtigt werden, bis der neue Meldeprozess auf allen Stationen in Eindeutigkeit und Routine übergegangen ist – und damit eine gute Datenbasis in Umfang wie auch Qualität zur Auswertung vorliegt. Ergebnisse sind noch nicht veröffentlicht. Eine Information, sobald dies der Fall ist, soll folgen.

 

Aktuell werden erste Ergebnisse hierzu in einer Presseinformation bekanntgegeben. Hierin wird verlautbart, dass rund 9,6 % aller COVID-19-Neuaufnahmen auf Intensivstationen mit bekanntem Impfstatus deutschlandweit einen unvollständigen Immunschutz aufweisen, also genesen aber ungeimpft bzw. teilimmunisiert sind. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse aus den Meldungen der Kliniken zum Impfstatus an das DIVI-Intensivregister zukünftig ab dem 21. Januar 2022 im COVID-19-Wochenbericht des RKI veröffentlicht werden.

 

Der Wochenbericht des RKI enthält bislang Informationen zum Impfstatus von intensivmedizinisch behandelten Patienten, der mittels IfSG-Meldeweg erfasst wurde (s. S. 22 und 24). Allerdings wird hier parallel keine Aussage zum Genesenen-Status der Patienten getroffen, sodass der Anteil von genesenen, jedoch ungeimpften Patienten auf Intensivstationen in Kombination auch auf dieser Grundlage nicht abgelesen werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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