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Antwort 17.01.2022 von Klaus Holetschek CSU

Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).

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Antwort 21.02.2022 von Klaus Holetschek CSU

sobald eine allgemeine Impfpflicht eingeführt ist, muss ein Verstoß dagegen auch wirksam geahndet werden.

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Antwort 28.01.2022 von Klaus Holetschek CSU

ganz allgemein gilt: Bartträger können FFP2-Masken nicht bestimmungsgemäß und sicher tragen. Sofern der Bart den dicht anliegenden Sitz der Maske am Gesicht verhindert, kann die Ein- und auch die Ausatemluft zu Teilen ungefiltert an der Maske vorbeiströmen.

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Antwort 21.02.2022 von Klaus Holetschek CSU

Die Sanktionierung über einen höheren Krankenkassenbeitrag wäre lediglich eine Option. 

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Antwort 12.01.2022 von Klaus Holetschek CSU

Bis eine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wird, kann Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und eine weitere Auffrischungsimpfung wünschen, nach Entscheidung des jeweiligen Arztes (ärztliche Therapiefreiheit) eine 4. Impfung verabreicht werden.

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Antwort 19.01.2022 von Klaus Holetschek CSU

weder der Impf- noch der Genesenen-Status von Intensivpatienten, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV2 nachgewiesen wurde, werden in den Krankenhausmeldungen über das IVENA-Tool erfasst [...]