(...) bei der Mütterrente werden bis zum Stichjahr 1992 3 Jahre und danach 2 Jahre angerechnet. Warum wurde der Stichtag auf 1992 gelegt, obwohl das Gesetz das einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr und das als Begleitmaßnahme zum § 218 im Schwangeren- und Familienhilfegesetz beschlossen worden war, um Familien, insbesondere Frauen, in der Erziehung von Kindern zu entlasten und so die Bereitschaft zum Austragen eines Kindes zu stärken und Abtreibungen zu verhindern, 1996 in Kraft trat? (...)