Nach sorgfältiger Abwägung aller betroffenen Belange überwiegt im vorliegenden Fall das berechtigte staatliche Interesse an einer effektiven Zusammenarbeit in der Strafverfolgung das Informationsinteresse des Parlaments.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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