Das Bundesverfassungsgericht muss jederzeit in vollem Umfang arbeitsfähig bleiben. Deshalb werden wir in den kommenden Sitzungswochen des Deutschen Bundestages zügig die noch ausstehende Wahl der drei Verfassungsrichterinnen und -richter vornehmen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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