Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein steuerliches Privileg, sondern Teil der Systematik der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte.
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters oder vielmehr die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung findet ihre Grundlage in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission.
Für mich ist es gut vertretbar, dass die Grenze moderat angepasst wird, sodass „die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde”, zumal die Maßnahme erst ab 2032 wirksam wird, wenn der Geburtsjahrgang 1965 das 67. Lebensjahr erreicht hat

