Warum wird das nicht geändert das eine petition mehr Wirkung hat??
Eine Petition kann durch den eigens dafür im Bundestag eingerichteten Petitionsausschuss große Wirkungen erzielen und Gesetzgebungsverfahren anstoßen. Das Petitionsrecht ist sogar in Artikel 17 des Grundgesetzes fest verankert. Es gibt bereits mehrere Fälle, in denen die Forderung einer Petition umgesetzt wurde. Beispielsweise wurde im vergangenen Jahr in einer Petition ein Verbot des Verkaufs von Lachgas, insbesondere an Jugendliche unter 18 Jahren, gefordert. Nach ausführlicher Beratung wurde diese Forderung durch eine entsprechende Gesetzesänderung umgesetzt, die am 12. April 2026 in Kraft trat.
Eine Petition darf jedoch rechtlich nicht bindend sein, da für die Verabschiedung eines Gesetzes das dafür vorgesehene Verfahren eingehalten werden muss: Gesetzentwurf, Beratung im Bundestag, Abstimmungen usw.
Die erforderliche Zahl an Unterstützerinnen und Unterstützern für eine öffentliche Beratung der Petition im Ausschuss liegt bei 30.000, was lediglich in etwa 0,04 Prozent der deutschen Bevölkerung entspricht. Im vergangenen Jahr erreichten erfreulicherweise insgesamt 12.399 Petitionen den Bundestag. Da die ausführliche Bearbeitung der Petitionen viel Zeit in Anspruch nimmt, bitte ich um Ihr Verständnis, dass eine weitere Senkung des Quorums nicht geplant ist.

