Die Chatkontrolle betrifft mich persönlich. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland keiner Regelung zustimmt, die eine anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten ermöglicht?
Zunächst ist wichtig festzuhalten: Mit der Verlängerung der Interim-Verordnung wird keine neue Rechtsgrundlage geschaffen und insbesondere keine sogenannte „Chatkontrolle“ eingeführt. Gegenstand ist ausschließlich die Verlängerung der bereits seit 2021 geltenden Übergangsregelung. Diese erlaubt es Anbietern von Kommunikationsdiensten, auf freiwilliger Basis Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) sowie Fälle von Grooming zu erkennen, zu melden und zu entfernen. Nach dem Auslaufen der Verordnung im April dieses Jahres ist hierfür eine Rechtslücke entstanden. Plattformen konnten die entsprechenden Maßnahmen seitdem nicht mehr fortführen.
Die freiwillige Erkennung durch Plattformen ist derzeit das wirksamste Instrument, um Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu bekämpfen. In den vergangenen Jahren wurden bis zu 80 Prozent der Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in den Mitgliedstaaten durch Meldungen der Plattformen ermöglicht. Vor diesem Hintergrund haben sich auch Strafverfolgungsbehörden, zahlreiche Kinderschutzorganisationen sowie die großen Online-Plattformen für eine Verlängerung der Übergangsregelung ausgesprochen. Ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage gehen diese Hinweise verloren und die Möglichkeiten, Kinder wirksam zu schützen sowie Täter zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen, werden erheblich eingeschränkt.
Wir werden weiterhin für eine Gesetzgebung mit Augenmaß eintreten. Insbesondere wenn es darum geht, den Ausgleich der Grundrechte im digitalen Zeitalter – in diesem Fall das Recht auf Privatsphäre der Internetnutzer einerseits und das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit minderjähriger Opfer sexualisierter Gewalt andererseits – in Einklang zu bringen.

