(...) Ein Informationsfreiheitsgesetz kann dementsprechend die schon bestehenden Informationsrechte nicht wesentlich erweitern. Darüber hinaus enthielten die entsprechenden Gesetzesinitiativen durchweg bürokratieintensive Regelungen, die den Regulierungs- und Entbürokratisierungsbemühungen diametral zuwider liefen. (...)
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