Der Rettungsdienst ist eine unverzichtbare Säule der medizinischen Daseinsvorsorge. Die geltende Regelung in § 60 SGB V verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme medizinisch notwendiger Transportkosten deckt aber die tatsächlichen Vorhaltekosten und die Versorgung vor Ort durch den Rettungsdienst nur sehr unzureichend ab.
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