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Till Boecker
Ihr Vorschlag, den in § 33 Abs. 5c SGB V bereits angelegten Verzicht auf spezialisierte Zentren für seltene Erkrankungen auszuweiten, ist naheliegend und nachvollziehbar
Ich setze mich stattdessen für eine echte Strukturreform ein: Der Bund muss versicherungsfremde Leistungen kostendeckend übernehmen, die Finanzierung der Pflegeversicherung muss auf eine breitere und gerechtere Grundlage gestellt werden, und der Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung muss endlich angegangen werden. Pflegende Familien verdienen Verlässlichkeit – keine zusätzliche finanzielle Bedrohung.
Das geplante Stoffverbot für die 13 genannten Substanzen unterstütze ich ausdrücklich
Gerade bei komplexen Krankheitsbildern wie ME/CFS muss sichergestellt sein, dass Sachverständige über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen – und dass strukturelle Rahmenbedingungen nicht dazu führen, dass gutachterliche Einschätzungen unter äußerem Druck geändert werden
Genau das ist unsere zentrale Kritik am vorliegenden Entwurf. Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung an vielen Stellen über Leistungskürzungen oder zusätzliche Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stabilisieren, anstatt die notwendige Strukturreform anzugehen.