Wie bewerten Sie den heutigen Änderungsantrag für das GKV Beitragsstab.Ges. , den Anspruch auf eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen im SGB V zu streichen?
Sehr geehrter Herr Dahmen, ich bin als Psychotherapeutin entsetzt über den neuen Änderungsantrag, der nun noch schnell in das zu beschließende Gesetz Eingang finden soll. Die neuen Vorschläge sehen vor, den Anspruch auf eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychoth. Leistungen im SGB V zu streichen, obwohl dieser durch die ständige Rechtsprechung des BSG vielfach bestätigt
ist. Allmählich frage ich mich, ob die Psychotherapeutische Versorgung systematisch zerstört werden soll? Nach den Streichungsvorschlägen von Zuschlägen und insbesondere der geplanten Einbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen habe ich jetzt bereits die Sorge, dass Psychotherapie vom Gesundheitsausschuss nicht als wichtig für die Bevölkerung erachtet wird, da die Maßnahmen zu einer massiven Verknappung des Angebots führen wird. Nun noch die verfassungsrechtlich gebotenen Mindeststandards der Vergütung aufzuheben, wird das System weiter schwächen und das in Zeiten wo PsyTh unverzichtbarer denn je ist.

