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Janosch Dahmen
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Ellen B. •

Laut Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen fallen. Wie stehen Sie dazu?

Sehr geehrter Herr Dahmen,

die sogenannte Angemessenheitsprüfung ist der gesetzliche Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass psychotherapeutische Leistungen nicht beliebig unter ein Mindestniveau gedrückt werden. Diese Prüfung wurde vor 20 Jahren hart erkämpft und ist die Grundlage dafür, dass Psychotherapiepraxen wirtschaftlich überhaupt existieren können. Wird sie gestrichen, fällt das Mindesthonorar. Dann gibt es keine verlässliche Untergrenze mehr. Damit verlieren Praxen ihre Planungssicherheit.

Vor einigen Monaten wurden bereits die GKV-Honorare für Psychotherapie gekürzt. Und dass, obwohl der Bedarf höher ist als das Angebot. Und obwohl Psychotherapie nur rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht. Als Teil des Grünen-Ausschusses zum Thema Gesundheit: Wie stehen Sie zu dieser Änderung? Und falls Sie dagegen sind, wie gedenken Sie sich einzusetzen, damit dieses Vorhaben abgewendet wird?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Beste Grüße

Ellen B.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre präzise Einordnung. Sie beschreiben sehr treffend, worum es bei der Angemessenheitsprüfung im Kern geht: um eine verlässliche Untergrenze, ohne die Praxen ihre Planungssicherheit verlieren würden. Da Ihre Frage mich erst am 8. Juli erreicht hat, antworte ich Ihnen mit dem Stand, der sich seither ergeben hat.

Die Streichung halte ich für falsch. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus den Jahren 1999 und 2001 gilt unverändert fort. Die Streichung schafft daher keine Klarheit, sondern bringt erhebliche finanzielle Unsicherheit für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit sich und birgt Risiken für die Versorgung. Hinzu kommt die Überführung psychotherapeutischer Leistungen in die Mengenvergütung, und das, obwohl der Bedarf weiter steigt, die Wartezeiten lang sind und die Praxen durch die Honorarkürzungen ohnehin schon unter Druck stehen. Die absehbaren Folgekosten stehen in keinem Verhältnis zu den erhofften Einsparungen.

Sie fragen, was ich beziehungsweise wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dagegen tun. Mit dem Antrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken” (Drucksache 21/4954) haben wir unter anderem eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche sowie die Absicherung der Weiterbildungsfinanzierung gefordert. CDU/CSU und SPD haben diesen Antrag abgelehnt. Angesichts von fast 300 Seiten kurzfristig vorgelegter Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz habe ich außerdem beim Bundesverfassungsgericht beantragt, die abschließende Beratung zu verschieben. Das Gericht hat dies abgelehnt. Am 10. Juli habe ich, haben wir als Fraktion, schließlich gegen das Gesetz gestimmt, weil die damit verbundenen Einschnitte in der Gesundheitsversorgung für uns nicht tragbar waren.

Inzwischen hat die Koalition ihr eigenes Gesetz mit mehreren Änderungsanträgen nachgebessert und damit selbst eingeräumt, dass es in wesentlichen Punkten zu weit gegangen ist. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, der die gravierendsten Folgen für die psychotherapeutische Versorgung im Ansatz abmildern kann. Eine belastbare und dauerhafte gesetzliche Lösung ist das aber noch nicht, weshalb wir die Auseinandersetzung mit Nachdruck weiterführen.

Ich werde mich auch künftig dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung finanziell und strukturell auf ein verlässliches Fundament gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Janosch Dahmen

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