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Janosch Dahmen
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Frage von Waldemar S. •

Am 19.5. sagten Sie zu, sich gegen die Budgetierung von Psychotherapie einzusetzen. Bis zur 1. Lesung liegt kein Änderungsantrag vor — > reicht eine Zusage ohne Frist?

Ihr Antrag 21/4954 zur Stärkung der Psychotherapie ist richtig — das BStabG konterkariert ihn direkt.

Der Bund entzieht der GKV jährlich ca. 70 Mrd. € für versicherungsfremde Leistungen, die Bundesaufgaben sind (BAS, WIdO, GKV-Spitzenverband, IGES-Institut).

Psychotherapeuten verdienen 52€/Std., Fachärzte 102€ (BPtK, Mai 2026).

Würde korrigiert, sänke der Beitragssatz um ca. 4,5 Punkte — ein

Facharbeiter hätte ca. 987€/Jahr mehr netto. Wir bieten Ihnen gemeinsam mit BPtK/KBV eine fertige Formulierungsgrundlage für einen Änderungsantrag an — die Hürde liegt also nicht bei den Argumenten, sondern bei der Zeit.

Ich bin Kinder- und Jugendpsychotherapeut mit GKV-Zulassung in Berlin.

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