Die Überprüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl liegt gemäß Bundeswahlgesetz beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser prüft unabhängig, gründlich und rechtsstaatlich, ob die Wahl ordnungsgemäß verlaufen ist oder ob Hinweise vorliegen, die eine Neuauszählung erforderlich machen. Auch das Bundesverfassungsgericht kann in einem weiteren Schritt angerufen werden.
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