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Till Boecker
Die Überprüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl liegt gemäß Bundeswahlgesetz beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser prüft unabhängig, gründlich und rechtsstaatlich, ob die Wahl ordnungsgemäß verlaufen ist oder ob Hinweise vorliegen, die eine Neuauszählung erforderlich machen. Auch das Bundesverfassungsgericht kann in einem weiteren Schritt angerufen werden.
Wir werden das Thema auch in dieser Wahlperiode weiterbearbeiten und prüfen, ob durch die Errichtung des Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit bereits eine Verbesserung zu beobachten ist oder gesetzliche Nachbesserung angezeigt wären.
Ein vollständiger Ausstieg aus der Verbeitragung – wie ihn manche fordern – ist aus meiner Sicht angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit nicht verantwortbar