Erlauben Sie mir aber den Hinweis, dass die Renten zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent angehoben wurden, eine „Nullrunde“ hat es also nicht gegeben.
Das spiegelt sich auch in den Regelbedarfen als einem Bestandteil der Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme wieder.
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet dementsprechend nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf. Deshalb ist die Höhe der Regelbedarfe in den sozialen Mindestsicherungssystemen grundsätzlich einheitlich bemessen.
Mir ist es wichtig, zu betonen: Arbeit lohnt sich immer.
Mir ist bewusst, dass es vielen Menschen nicht möglich ist, bis zur Regelaltersgrenze oder gar darüber hinaus zu arbeiten.
Die Unterfinanzierung von Schulen, besonders in finanzschwachen Kommunen, ist ein ernstzunehmendes Thema.

