
Ich bitte um Verständnis, dass diese nur von dem dafür zuständigen Bundesministerium der Finanzen beantwortet werden kann.
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Ich bitte um Verständnis, dass diese nur von dem dafür zuständigen Bundesministerium der Finanzen beantwortet werden kann.
Als überzeugter Sozialdemokrat setze ich mich grundsätzlich für eine starke Tarifbindung ein, da diese in der Regel mit faireren Arbeitsbedingungen und besseren Löhnen für Beschäftigte einhergeht.
Es trifft zwar zu, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten hinter der Inflation zurückblieb, aber dies war nur eine Momentaufnahme.
Wie in meiner Antwort vom 18.12.2023 ausgeführt, hatten Leistungsberechtigte nach dem BVG (sowohl die Beschädigten als auch die Hinterbliebenen) keinen eigenständigen Anspruch auf die sogenannte Inflationsausgleichsprämie.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit noch in einer schwierigen Phase.
Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich entsprechend dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten.