Bei Rentnerinnen und Rentnern mit Bezug von Grundsicherung im Alter erfolgt also die Erhöhung des verfügbaren Einkommens bereits ein halbes Jahr vor der Rentenanpassung.
Nach der Wiedervereinigung wurden diese Ansprüche durch das Rentenüberleitungsgesetz in das bundesdeutsche System integriert.
Vor dem Angriffskrieg von Wladimir Putin auf die Ukraine galt eine Friedensordnung die bedeutete, dass Staatsgrenzen in Europa nicht mittels militärischer Gewalt verschoben werden dürfen. Innerhalb dieser Ordnung gab es bereits Sicherheitsgarantien.
Der Bund sollte kostendeckende Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise der Grundsicherung übernehmen.
Die Witwenrente wird steuerlich daher nicht als „fremdes Einkommen“, sondern als Teil des persönlichen Gesamteinkommens behandelt. Dieses Vorgehen entspricht den allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts.
Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich bitte direkt an das BMF wenden.

