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Antwort 10.07.2026 von Hubertus Heil SPD

Ich kann gut nachvollziehen, dass die Anrechnung von eigenem Einkommen auf die Witwen- oder Witwerrente für viele Betroffene schwer nachvollziehbar ist.

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Antwort 09.07.2026 von Hubertus Heil SPD

Die aus Steuermitteln finanzierte Sozialhilfe (einschließlich der Grundsicherung im Alter) soll ein menschenwürdiges Leben sichern, wenn das eigene Einkommen und Vermögen dazu nicht ausreicht. Aus diesem Grund ist die Berücksichtigung von Renteneinkünften bei der Feststellung des individuellen Anspruchs auf Leistungen der Grundsicherung im Alter zwingend.

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Antwort 09.07.2026 von Hubertus Heil SPD

Die unterschiedlichen Regelungen haben historische und rechtliche Gründe. Die NVA (Nationale Volksarmee der DDR) und die Bundeswehr waren Teil zweier unterschiedlicher Staaten mit unterschiedlichen Sozial- und Versorgungssystemen.

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Antwort 09.07.2026 von Hubertus Heil SPD

Eine Auszahlung zur Monatsmitte würde eine grundlegende Umstellung des Systems mit erheblichen organisatorischen und finanziellen Auswirkungen bedeuten

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Antwort 10.07.2026 von Hubertus Heil SPD

Sie benennen genau die Gründe, aus denen ich mich in meiner früheren Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales für das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingesetzt habe.

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Antwort 09.07.2026 von Hubertus Heil SPD

Da das System der gesetzlichen Rentenversicherung als sogenanntes Umlageverfahren funktioniert (die Beitragszahler finanzieren die Rentner der gleichen Zeit) und den DDR-Rentnern entsprechende Rentenansprüche garantiert wurden, entstand ein massives finanzielles Defizit. Dieses wurde durch eine Kombination aus Beiträgen der bundesweiten Beitragszahler und erheblichen Steuerzuschüssen des Bundes ausgeglichen.