Frage von Albrecht R. • 06.02.2025

Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
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Die Festlegung der Beitragshöhe und Art der Absicherung des Krankheitsrisikos für Bürgergeldbeziehende obliegt dem Gesetzgeber, der in dieser Legislaturperiode keine Änderungen an den bestehenden rechtlichen Regelungen vorgenommen hat
Diese Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts respektiere ich.
Das österreichische Rentensystem weist in seiner Ausgestaltung und Zielsetzung wesentliche Unterschiede zu unserem System auf.