Dennoch möchte ich klarstellen, dass die Diäten der Abgeordneten nicht politisch beschlossen werden, sondern gesetzlich an die Entwicklung der Nominallöhne gekoppelt sind (§ 11 Abgeordnetengesetz).
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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