Das Bürgergeld ist keine beitragsfinanzierte Sozialversicherung, sondern steuerfinanziert. Es deckt das soziokulturelle Existenzminimum ab. Dieses menschenwürdige Existenzminimum leitet sich aus Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und Artikel 20 Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip) ab, sodass es jedem Menschen in Deutschland unabhängig von seiner Lebensleistung, Nationalität und Herkunft zusteht.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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