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Hubertus Heil
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Frage von Jürgen S. •

Hallo Herr Heil Abgeordnete erhalten ein Erhöhung der Diäten von rund 5,4 % in 2025. Rentner nur eine Erhöhung von 3,74 %. Wie ist diese Differenz zu erklären? Bitte eine sachlich fundierte Aussage.

Grundlage für die Diäten soll die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt, sein.

Die Rentenerhöhung soll der Lohnentwicklung folgen.

Wo ist Unterschied Nominallohn -/ Lohnentwicklung?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an, der häufig zu Missverständnissen führt.

Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 5,4 % zum 1. Juli 2025 erfolgt automatisch nach der Entwicklung des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Dieser Index umfasst die gesamte Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, inklusive Sonderzahlungen und Beamtenbezüge.

Die Rentenanpassung von 3,74 % orientiert sich dagegen an einer anderen Berechnungsgröße: Grundlage ist die Lohnentwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (also ohne Beamtengehälter und ohne bestimmte Sonderzahlungen). Zusätzlich fließen in die Rentenanpassungsformel dämpfende Faktoren ein, etwa der Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden abbildet. Diese Mechanismen sollen die Stabilität der Rentenversicherung langfristig sichern.

Der Unterschied zwischen dem Nominallohn und der Lohnentwicklung für Renten ist wie folgt:

  • Nominallohnindex: Alle Bruttolöhne inkl. Sonderzahlungen und Beamtengehälter (Basis für Diäten).
  • Lohnentwicklung für Renten: Nur beitragspflichtige Löhne in der gesetzlichen Rentenversicherung, ohne Beamtengehälter und Sonderzahlungen, zusätzlich angepasst durch Nachhaltigkeits- und Schutzmechanismen.

Diese unterschiedlichen Grundlagen erklären, warum die Anpassungen 2025 unterschiedlich hoch ausfallen. Ziel der Bundesregierung ist es, Rentnerinnen und Rentner auch künftig verlässlich an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben zu lassen und das gesetzliche Rentenniveau von mindestens 48 % langfristig zu sichern – dafür ist mit dem „Rentenpaket II“ ein gesetzlicher Rahmen geschaffen worden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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