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Hubertus Heil
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Frage von Carsten K. •

Steht Beamten auch eine "unabhängigkeitssichernde" Alimentierung zu?

Sehr geehrter Herr Heil,

unter demmlink (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/finden-sie-es-gerecht-dass-abgeordnete-600eu-monatliche-diaetenerhoehung-bekommen-waehrend-rentner-auch-noch) rechtfertigen sie die Diätenerhöhung um ca. 600 Euro. Die Bezüge der Bundesbeamten sind seit 2020 deutlich hinter Reallohnindex und Inflation zurück geblieben. Die Ampel hat mehrere Entwürfe zur Wiederherstellung einer verfassungsgemäßen und Unabhängigkeit sichernder Alimentierung nicht abgeschlossen, weil es eben nicht so viel kosten durfte. Wieso gibt es bei der Diätenerhöhung keine Probleme, bei einer ebenfalls verfassungsrechtlich gebotenen Anpassung der Bezüge für Bundesbeamte gelingt es seit 5,5 Jahren nicht diese herzustellen? Was ist die Ursache?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich erkenne die berechtigte Kritik an der Verzögerung bei der verfassungsgemäßen Anpassung der Besoldung von Bundesbeamtinnen und -beamten an. Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst blicken mit Sorge und Unverständnis auf die bisher nicht abgeschlossene Umsetzung entsprechender verfassungsgerichtlicher Vorgaben, gerade angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der hohen Anforderungen an die Beschäftigten in Bund und Verwaltung.

Dennoch möchte ich klarstellen, dass die Diäten der Abgeordneten nicht politisch beschlossen werden, sondern gesetzlich an die Entwicklung der Nominallöhne gekoppelt sind (§ 11 Abgeordnetengesetz). Die Erhöhung erfolgt automatisch und nachvollziehbar – eine politische Einflussnahme ist hier gerade aus Gründen der Gewaltenteilung und Unabhängigkeit des Parlaments ausgeschlossen. Das heißt: Die Diätenerhöhung ist keine politische Entscheidung, sondern ein automatisierter, gesetzlich verankerter Prozess.

Anders verhält es sich bei der Anpassung der Beamtenbesoldung. Diese liegt in der Verantwortung der Regierung und unterliegt politischen sowie haushalterischen Spielräumen. Die Einhaltung des Alimentationsprinzips gemäß Artikel 33 Abs. 5 GG ist eine verfassungsrechtliche Pflicht, die nicht von der Haushaltslage oder der Konjunktur abhängig gemacht werden darf. 

In den letzten Jahren standen wir vor enormen finanziellen Herausforderungen – Pandemie, Energiekrise, Investitionsstau, Transformation. Das hat zu schwierigen Abwägungen im Haushalt geführt. Dennoch dürfen wir die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht aus dem Blick verlieren. 

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 beschlossen, dass es Abschlagszahlungen für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten geben wird. Mit diesen Abschlagszahlungen sollen die Besoldung und Versorgung analog zum Tarifbereich angepasst werden. Die Abschlagszahlungen sollen im Dezember 2025 erfolgen und zunächst 3 Prozent, rückwirkend zum 1. April 2025, umfassen. Ab Mai 2026 erfolgt eine weitere Anpassung um 2,8 Prozent. 

Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (u.a. zur A-Besoldung) besteht erheblicher Anpassungsbedarf in den Besoldungsstrukturen. Eine bloße lineare Erhöhung reicht nicht – es geht um strukturelle Reformen, etwa zur Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung, zur Unteralimentierung von Familien oder zur Besoldungsgerechtigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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