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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Heil, wie ungerecht ist die von Ihnen mitgetragene Aktivrente der Union?MfG Patrik B.

Ist der steuerfreie Zuverdienst von 2000 Euro für Rentner nicht eine massive Ungleichbehandlung von Arbeitseinkommen?

Zitat von Ihnen:"Es darf kein Missverständnis entstehen. Die Arbeit in diesem Land muss gleich viel wert sein."

https://www.br.de/nachrichten/bayern/steueranreiz-fuer-auslaendische-fachkraefte-zweifel-und-kritik,UI1QIfr

Wo ist der Unterschied zu Steuerrabatten für ausländische Fachkräfte und dem zusätzlichen Steuerfreibetrag von 12000 Euro/Jahr,insgesamt also etwa 24000 Euro /Jahr, für Rentner?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,  

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die Aktivrente richtet sich an Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten. Bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) aus Erwerbsarbeit werden dabei steuerfrei gestellt; die gesetzliche Rente wird parallel weitergezahlt. Die Steuerbefreiung greift zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag. 

Diese ist eine alters- und lebensphasenbezogene Begünstigung mit arbeitsmarktpolitischem Ziel: Erfahrene Fachkräfte länger im Erwerbsleben zu halten. Gleichwertige Arbeit wird vom Arbeitgeber gleich bezahlt; die Entlastung betrifft die persönliche Besteuerung einer klar umrissenen Gruppe (nach Erreichen der Regelaltersgrenze). Zugleich gilt: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages weist auf erhebliche verfassungsrechtliche Risiken (Art. 3 GG –Gleichbehandlung/Leistungsfähigkeitsprinzip) hin. Deshalb müssen Ausgestaltung, Missbrauchsvermeidung (z. B. Beschränkung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Progressionsvorbehalt) und eine Evaluation besonders sorgfältig sein. 

Zum Unterschied gegenüber diskutierten Steuerrabatten für neu zuwandernde Fachkräfte: Der damalige Vorschlag (2024) sah vor, im ersten Jahr 30 %, im zweiten 20 %, im dritten 10 % des Bruttolohns steuerfrei zu stellen – abhängig vom Zuzugsstatus. Das hätte bei identischer Tätigkeit unterschiedliche Netto-Löhne allein wegen des Aufenthaltsstatus erzeugt; genau dagegen habe ich mich skeptisch geäußert („Die Arbeit in diesem Land muss gleich viel wert sein.“). Die Aktivrente unterscheidet nicht nach Herkunft, sondern knüpft an die Lebensphase nach Erreichen der Regelaltersgrenze an und gilt für alle, die diese Voraussetzung erfüllen. 

Zu Ihrer Zahl: Die 2.000 Euro pro Monat sind nicht „inklusive“ eines zusätzlichen 12.000-Euro-Freibetrags. Die Aktivrente stellt bis zu 24.000 Euro Erwerbseinkommen pro Jahr steuerfrei – unabhängig davon gilt weiterhin der allgemeine Grundfreibetrag. Damit kann in Summe ein spürbar größerer Anteil des Einkommens steuerfrei bleiben. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

• Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: „Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einkommensteuerbefreiung (Aktivrente)“, 12.06.2025. Deutscher Bundestag
• DIW Wochenbericht: „Aktivrente entlastet vor allem besserverdienende Rentner*innen – mit unsicheren Beschäftigungseffekten.“ DIW Berlin
• ZEIT ONLINE: „Ausländische Fachkräfte: Steuerrabatte, die spalten“ (30/20/10-Modell, 11.07.2024). DIE ZEIT
• DER SPIEGEL: „Hubertus Heil zweifelt an niedrigeren Steuern für ausländische Fachkräfte“ (Zitat „Die Arbeit in diesem Land muss gleich viel wert sein“, 09.07.2024). Der Spiegel
• Merkur/Ippen: „Aktivrente für Rentner: 2.000 Euro monatlich – was dahintersteckt und wann es losgeht“ (Einordnung: zusätzlich zum Grundfreibetrag, geplanter Start 01.01.2026). Merkur
• Handelsblatt/FAZ zur aktuellen Debatte und Kosten/Nutzen-Schätzungen

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