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SPD
• 19.03.2025

Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.

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SPD
• 19.03.2025

Ein Blick auf andere Alterssicherungssysteme ist immer lohnenswert. Wichtig ist dabei allerdings, nicht nur einzelne Aspekte zu betrachten, die als besonders nachahmenswert erscheinen. Vielmehr muss stets das gesamte Konzept der Alterssicherung vor dem Hintergrund der jeweiligen nationalen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betrachtet werden.

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