Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig einen steuer- und abgabenfreien Betrag von bis zu 3.000€ auszahlen – die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Diese Möglichkeit haben wir als Bundesregierung mit dem dritten Entlastungspaket geschaffen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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