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Frage von Zahra H. •

Was können Sie für uns zu Wander und Zuwanderin überlegen, dass wir als Doppel Nationalität Deutsch - Iranische bessere Rente bekommen und nicht im Armut landen?

Hallo, ich habe als Grundschule Lehrerin 11jahre im Iran vor 37 Jahren gearbeitet. Nur 8 Monaten meine Ausbildung beim Rentenversicherung akzeptiert wurde leider, was können Sie für uns zu Wander und Zuwanderin überlegen, dass wir als Doppel Nationalität Deutsch - Iranische bessere Rente bekommen und nicht im Armut landen. Vielen Dank.

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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Höhe einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich grundsätzlich nach den in Deutschland in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegten Versicherungszeiten, insbesondere nach den gezahlten Beiträgen. Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sind, desto höher ist die aus der jeweiligen individuellen Versicherungsbiographie berechnete Rente.

Hat die Bundesrepublik Deutschland mit einem Staat ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen, gilt der Grundsatz der Zusammenrechnung von Versicherungszeiten für den jeweiligen nationalen Anspruchserwerb. Das bedeutet, dass Versicherungszeiten, die einem Vertragsstaat zurückgelegt wurden, erforderlichenfalls zur Erfüllung der Mindestversicherungszeiten (Wartezeit) im anderen Vertragsstaat berücksichtigt werden. Die Abkommen lassen einen Rentenanspruch aber nur nach Maßgabe des nationalen Rechts des jeweiligen Vertragsstaats entstehen. Es gibt keine Gesamtrente, die von einem einzigen Vertragsstaat zu zahlen wäre. Im Leistungsfall hat jeder Vertragsstaat zu prüfen, ob es (ggf. unter Zusammenrechnung der eigenen mit den Versicherungszeiten des jeweils anderen Vertragsstaats) zu einem Anspruch auf Rente nach seinen Rechtsvorschriften kommt. Ist das der Fall, wird eine Rente nur aus den eigenen Versicherungszeiten gewährt. Ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Iran besteht aktuell nicht.

Nach meiner Kenntnis können im Iran erworbene Rentenansprüche grundsätzlich auch im Ausland geltend gemacht werden. Die Höhe der Rente hängt von den Beitragsjahren und der Höhe des Einkommens der letzten drei Arbeitsjahre ab. Die Rente wird auf ein iranisches Konto überwiesen. Ob ein Transfer von iranischen Renten nach Deutschland möglich ist, hängt davon ab, ob iranische Stellen eine Bank in Deutschland finden, die bereit ist, die Rentenzahlung abzuwickeln. Aufgrund der Kapitalverkehrsbeschränkungen bestehen aktuell große Schwierigkeiten, den Zahlungsverkehr zwischen Iran und Deutschland abzuwickeln, was eine Realisierung der Rente de facto erheblich erschwert.

Reicht Ihre Rente im Alter (und Ihr Vermögen) nicht für den notwendigen Lebensunterhalt, können Sie die Grundsicherung im Alter beantragen. Sie müssen dafür in Deutschland wohnen und die Regelaltersgrenze erreicht haben. Für alle Personen, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, entspricht die Regelaltersgrenze dem 67. Geburtstag. Der Antrag kann beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung, gestellt werden. Eine Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist ebenfalls möglich, die den Antrag dann an die zuständige Behörde weiterleitet. Scheuen Sie daher nicht davor zurück, die Grundsicherung zu beantragen, wenn Sie Hilfe brauchen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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