Antwort 11.10.2024 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dass keine Verbrauchsstiftung im Haushaltsentwurf steht liegt an der Schuldenbremse

B. Bartusch
Dass keine Verbrauchsstiftung im Haushaltsentwurf steht liegt an der Schuldenbremse
Das novellierte Wohnungseigentümergesetz, das wir im Sommer beschlossen haben, enthält auch einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis für Balkonsolaranlagen
alle Richter*innen unterliegen in Deutschland einer Verschwiegenheitspflicht.
Der Verstoß gegen diese Pflicht ist gemäß § 203 Absatz 2 Strafgesetzbuch strafbewährt.