Portrait von Helge Limburg
Helge Limburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
78 %
/ 9 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Hans-Henning A. •

Wie stehst Du zur Frage der Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl? Gebietet nicht das einfache demokratische Prinzip, dass die Wählerwillen über jeden Zweifel erhaben zu ermitteln ,

… ist.

Hallo Helge,

Wenn es berechtigte Zweifel am Richtigen Ergebnis gibt, muss dann nicht neu ausgezählt werden.

.

Portrait von Helge Limburg
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr A., lieber Hans-Henning,

selbstverständlich muss Klarheit und Rechtssicherheit bzgl. des Wahlergebnisses herrschen.
Der Wahlausschuss, dessen stellvertretendes Mitglied ich bin, nimmt diese Verantwortung sehr ernst und kommt seiner Aufgabe mit der gebotenen Priorität und Gründlichkeit nach.

Haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse an einem ordnungsgemäßen und transparenten Verfahren zur Überprüfung der letzten Bundestagswahl. 

Sie können sich künftig auch gerne an das Ausschusssekretariat selbst wenden, um Hinweise zum Verfahrensstand zu erhalten (wahlpruefung@bundestag.de).

Noch ein paar Worte zum Stand der inhaltlichen Prüfung.

Die formalen Sichtung und Vorbereitung der Wahleinsprüche hat bereits begonnen. 
Der Wahlprüfungsausschuss wird sich nach Abschluss dieser vorbereitenden Prüfungen mit den einzelnen Einsprüchen befassen und eine Beschlussempfehlung an das Plenum des Bundestages erarbeiten. 
Dies erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt und in Wahrung des rechtlichen Rahmens. 
Derzeit werden zu zahlreichen Fällen noch Stellungnahmen eingeholt, so dass die abschließende Bearbeitung vieler eingegangener Wahleinsprüche bislang noch nicht möglich ist. 
Zur Bundestagswahl 2025 sind 1.029 Einsprüche eingegangen.

Der Wahlprüfungsausschuss arbeitet grundsätzlich nicht öffentlich. 
Dies hängt mit seiner besonderen Rolle zusammen: 
Er agiert – anders als andere Ausschüsse – in Teilen wie ein gerichtliches Gremium.

Seine Beratungen unterliegen daher gemäß § 10 Absatz 1 WahlPrG sowie unter Bezug auf § 43 Deutsches Richtergesetz einem Beratungsgeheimnis. Damit soll eine freie, unbeeinflusste Entscheidungsfindung ermöglicht werden – insbesondere bei Wahleinsprüchen mit persönlichem Bezug.

Nichtöffentliche Protokolle werden daher nicht standardmäßig veröffentlicht – wir Grüne im Bundestag haben uns für eine transparentere Regelung eingesetzt, aber dafür leider keine Mehrheit gefunden.
 
Über eine Veröffentlichung wird im Einzelfall durch den Ausschuss entschieden. 
Die abschließenden Beschlussempfehlungen mit ausführlicher Begründung werden dem Bundestag in Form einer Drucksache zur Entscheidung vorgelegt und öffentlich zugänglich gemacht. 
Dennoch besteht selbstverständlich die Erwartung, wenn nicht sogar eine verfassungsrechtliche Pflicht, an eine zügige Bearbeitung, die den demokratischen Anforderungen an Klarheit und Rechtssicherheit gerecht wird.

Weitere Informationen zur Arbeit des Wahlprüfungsausschusses findet sie auch auf der Website des Deutschen Bundestages (https://www.bundestag.de/ausschuesse/wahlpruefungsausschuss).

Mit freundlichen Grüßen

Helge Limburg, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Helge Limburg
Helge Limburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Helge Limburg