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Helge Limburg
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Frage von Michael E. •

Sind sie für eine unecsco Welterbebewerbung der weserrnnce mit zb Schloss hämelschenburg und Wasserschloss Hülsede und Schloss Bevern und altstadt hameln und unesco biosphärenrervat Weserbergland

2005 war ein unesco Bisophärervat in NRW diskutiert worden das welterbe wurde 2014 im Rat Hülsede diskutiert

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr E.,

Danke für Ihre Frage.

Es ist immer eine besondere Ehre für eine Region, wenn eine Kulturstätte oder eine Naturlandschaft in das UNESCO Weltkulturerbe aufgenommen wird.

Bis eine Stätte in die Welterbeliste eingeschrieben wird, dauert es zumeist viele Jahre. 
Von der Idee über die Erstellung des Antrags-Dossiers bis hin zur Entscheidung des Welterbekomitees ist es ein langer Prozess. 

Der Nominierungsantrag erfolgt nach dem vorgeschriebenen Verfahren der UNESCO.

Bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Welterbeliste werden die übergreifenden Kriterien des außergewöhnlichen universellen Wertes, der Authentizität (historische Echtheit) und der Integrität (Unversehrtheit) angewendet.

Offizieller Antragsteller ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Länder haben das Nominierungsrecht. Sie sind zugleich zuständig für die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme von Stätten in die Welterbeliste ergeben. 

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden mögliche Anträge deshalb zunächst von der beantragenden Stätte in Zusammenarbeit mit dem für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ressort des entsprechenden Landes bearbeitet.

Erster Verfahrensschritt ist die Aufnahme einer potentiellen Welterbestätte durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) in die nationale Anmeldeliste („Tentativliste“). 

Die KMK entscheidet auch, in welchem Jahr die Bewerbungen bei der UNESCO vorgelegt werden. 

Deutsche Anträge werden vom zuständigen Landesministerium über die KMK dem Auswärtigen Amt zugeleitet, das die Übermittlung über die Ständige Vertretung Deutschlands bei der UNESCO an das UNESCO-Welterbe Zentrum in Paris vornimmt.

Nach der Einreichung der Anträge führen Expertinnen und Experten der Beratungsorganisationen ICOMOS International und IUCN eine eingehende Evaluierung durch, auf deren Grundlage das Welterbekomitee in seinen jährlichen Sitzungen über die Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet.

Wie Sie aus dem Prozedere entnehmen können, sind wir im Bundestag nicht Entscheidungsträger für die Aufnahme des Beantragungsprozesses, sondern vielmehr die Länder.

Auch Diskussionen in einzelnen Räten führen noch nicht unmittelbar zu einer Aufnahme des Nominierungverfahrens.

Grundsätzlich freue ich mich über die Aufnahme einzelner Stätten aus meiner Heimat und meinen Wahlkreisen natürlich besonders.

Freundliche Grüße

Helge Limburg

 

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