Hakan Demir
Antwort 14.06.2024 von Hakan Demir SPD

Wie die rechtliche Handhabung in anderen Ländern ist und ob diese doppelte Staatsangehörigkeiten zulassen, darauf hat das deutsche Gesetz keinen Einfluss.

Hakan Demir
Antwort 14.06.2024 von Hakan Demir SPD

Ius-soli-Deutsche, die im Ausland aufgewachsen sind, sind verpflichtet, sich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern zu entscheiden

Hakan Demir
Antwort 13.06.2024 von Hakan Demir SPD

Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsbürgerschaften ermöglicht. So können ausländische Personen in Deutschland sich einbürgern lassen, ebenso können Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen. Entsprechend können Sie ab dem 27. Juni die türkische Staatsangehörigkeit annehmen ohne die deutsche zu verlieren.

Hakan Demir
Antwort 13.06.2024 von Hakan Demir SPD

Beides stimmt. Sie können bereits jetzt schon eine zweite Staatsangehörigkeit beantragen. Sie dürfen Sie aber nicht vor dem 27. Juni annehmen.

Hakan Demir
Antwort 12.06.2024 von Hakan Demir SPD

Ab dem 27. Juni tritt die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich. Sie können ab dann eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen ohne die deutsche zu verlieren.

Hakan Demir
Antwort 10.06.2024 von Hakan Demir SPD

Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII.