Die Unterhaltspflicht von Kindern für deren Eltern ("Elternunterhalt") greift nur bei sehr hohen Einkommen und auch dann nie soweit, dass Sie als erwerbstätige Tochter dadurch so stark belastet würden, dass Sie die für die Einbürgerung notwendige Lebensunterhaltssicherung nicht mehr tragen könnten
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

