Hakan Demir
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD

Ansonsten ist es so, dass Straftaten nach der Einbürgerung nicht zum Entzug des Passes führen. Es gibt keine Deutschen erster oder zweiter Klasse. Genau wie bei hier geborenen Deutschen gilt bei eingebürgerten Deutschen: im Falle von Straftaten muss das Strafrecht mit all seinen Konsequenzen greifen - nicht das Aufenthalts- bzw. Staatsangehörigkeitsrecht.

Hakan Demir
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD

Die Regelung heißt aber nicht, dass alle Einbürgerungsinteressierten Vollzeit arbeiten müssen. Wer seinen Lebensunterhalt in Teilzeit decken kann, darf das weiterhin tun.

Hakan Demir
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD

Ich kann Ihnen allerdings noch kein konkretes Datum nennen, zu dem die Beantragungszeiten signifikant abgesenkt sind.

Hakan Demir
Antwort 04.07.2024 von Hakan Demir SPD

Sie müssen Ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können und dürfen keine Sozialleistungen beziehen. Eine Mindestverdienstgrenze gibt es aber nicht.

Hakan Demir
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD

Die Staatsangehörigkeit hat keinen Einfluss auf die Regelungen zur Nutzung bzw. Umschreibung des Führerscheins.

Hakan Demir
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD

Die genauen Gerüchte zu Änderungen für Menschen, die vor 1990 geboren wurden, sind mir nicht bekannt. Ich sende Ihnen daher einmal eine generelle Einschätzung dazu, wie sich das Gesetz auf Menschen auswirkt, die vor 1990 in Deutschland geboren wurde.