
Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen empfehlen, bei den politisch Verantwortlichen in Ihrem Landkreis nachzufragen, welche konkreten Schritte für eine gute Umsetzung der Reform und beim Abbau des Bearbeitungsrückstaus unternommen werde
©Max Neudert
Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen empfehlen, bei den politisch Verantwortlichen in Ihrem Landkreis nachzufragen, welche konkreten Schritte für eine gute Umsetzung der Reform und beim Abbau des Bearbeitungsrückstaus unternommen werde
Auch hier bin ich der festen Überzeugung, dass es Lebenssituationen gibt, in denen ein Sozialleistungsbezug gerechtfertigt ist und kein Einbürgerungshindernis darstellen sollte. Ich habe mich in den Verhandlungen dementsprechend auch dafür eingesetzt, dass auch für Menschen mit Bürgergeld-Bezug im Einzelfall die Einbürgerung möglich ist.
Bewerben können Sie sich auch jetzt schon. Ab dem 27. Juni gelten die neuen Regelungen.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes musste die alte Rechtslage angewendet werden.
Ich würde Ihrer Frau daher empfehlen, sich anwaltlich oder durch eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen.
Erst ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.