Hakan Demir
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SPD
• 07.06.2024

Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen (SGB II) und Personen, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) beziehen, sind damit von der Einbürgerung ausgeschlossen.

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SPD
• 28.06.2024

Ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.

Hakan Demir
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SPD
• 02.05.2024

Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 19. Januar 2024 im Bundestag beschlossen. Sie tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft.

Hakan Demir
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SPD
• 30.04.2024

Ich gehe nicht davon aus, dass dies eine besondere Integrationsleistung ist. Darüber entscheidet aber Ihre lokale Einbürgerungsbehörde, was genau unter besonderen Integrationsleistungen zu verstehen ist.

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SPD
• 28.06.2024

Weiterhin ist es so, dass Studienzeiten in fast allen Bundesländern angerechnet werden.

Hakan Demir
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SPD
• 30.04.2024

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden alle Beschränkungen der Mehrstaatigkeit aus dem Gesetzt gestrichen. Ob Sie also eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist für die deutschen Behörden nicht mehr entscheidungsrelevant.

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