Hakan Demir
Antwort 04.06.2024 von Hakan Demir SPD

Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten generell möglich. Eine Genehmigung ist dann nicht erforderlich.

Hakan Demir
Antwort 10.06.2024 von Hakan Demir SPD

Wir stellen deshalb das KSG von Rückblick auf Ausblick um: Ob mit Maßnahmen nachgesteuert werden muss, hängt künftig nicht mehr nur von der letztjährigen, sondern auch von der erwarteten Emissionsentwicklung bis 2030 ab.

Hakan Demir
Antwort 04.06.2024 von Hakan Demir SPD

Wie Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen und welche Voraussetzungen es gibt, finden Sie auf dieser Seite https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/.

Hakan Demir
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD

In Kraft tritt die Staatsangehörigkeitsreform ja erst am 27. Juni. Bis dahin erstellt das Bundesinnenministerium Anwendungshinweise, die zeitnah veröffentlicht werden und an die Einwanderungsbehörden gehen.

Hakan Demir
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD

Ich würde Ihnen empfehlen, die zulässige Abwesenheit während ihres ALG 1-Bezugs mit Ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu besprechen

Hakan Demir
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD

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